Bonusheft beim Zahnarzt
Das Bonusheft beim Zahnarzt sollte Ihnen, wenn sie gesetzlich versichert sind, ein Begriff sein, denn das kleine Heftchen gibt es schon seit 1989.
Was es genau damit auf sich hat und warum es sich lohnt, das Bonusheft regelmäßig zu pflegen, das erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Was ist das Bonusheft?
Das Bonusheft wurde eingeführt, um Anreize für regelmäßige Prophylaxetermine beim Zahnarzt zu schaffen.
Bei Ihrem Zahnarzttermin erhalten Sie dann einen Stempel in das Bonusheft samt Datumsvermerk.
Falls Sie das Bonusheft einmal vergessen haben, ist das kein Problem, denn die Termine können auch nachgetragen werden. Selbst wenn Sie das Bonusheft verlieren, kann die Zahnarztpraxis im Regelfall anhand der Patientenkartei alle Termine nachvollziehen und in ein neues Heft eintragen.
Wichtig für das Bonusheft ist nur, dass die Behandlung im fraglichen Zeitraum (also halbjährlich oder jährlich) stattgefunden hat. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen dem Zahnarzt dafür 2x jährlich einen Besuch abstatten, Erwachsene 1x jährlich.
Warum lohnt sich das Bonusheft?
Das Bonusheft hilft gesetzlich Versicherten dabei, Geld zu sparen, wenn ein Zahnersatz fällig wird.
Wenn das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt wurde, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss bei Zahnersatz von 20 %. Pflegen Sie das Bonusheft lückenlos sogar 10 Jahre oder mehr, belohnt Sie die Krankenkasse sogar mit einem Zuschuss von 30 %.
Digital statt analog?
Es ist richtig, dass heutzutage viele Dinge digital in den Patientenakten gespeichert sind. Allerdings können die Krankenkassen, wenn es um die Bewilligung eines höheren Festkostenzuschusses geht, nach wie vor die Vorlage des Bonusheftes verlangen.
Mittlerweile ist das Bonusheft nicht mehr bei allen Krankenkassen Pflicht für den Zuschuss – es gibt aber noch welche! Insbesondere bei einem Wechsel der Krankenkasse kann ein fehlendes Bonusheft problematisch werden. Daher unser Rat: Führen Sie weiterhin ein Bonusheft! Der Aufwand ist für den Nutzen überschaubar.